| Finanzstatut § 1 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen mindestens 30 Euro und für juristische Personen mindestens 250 Euro. Für juristische Personen, die Mitglieder eines Landesverbands sind, der seinerseits Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geriatrie Bayern e.V. ist, beträgt der Betrag mindestens 100 Euro. § 2 Fälligkeit Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig am 31.03. des laufenden Jahres bzw. einen Monat nach Beitritt. § 3 Inkrafttreten Das Finanzstatut tritt am 01.01.2002 in Kraft. Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 24. Juli 2001 |
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